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   LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15   

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LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15 (https://dejure.org/2016,3129)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2016 - 33 O 86/15 (https://dejure.org/2016,3129)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 33 O 86/15 (https://dejure.org/2016,3129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Änderung der BFH-Rechtsprechung: Vertrag ist Vertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlung von Umsatzsteuer auf die Erbringung von Werkleistungen durch den Bauträger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlung von Umsatzsteuer auf die Erbringung von Werkleistungen durch den Bauträger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • FG Niedersachsen, 03.07.2015 - 16 V 95/15

    Bestehen ernsthafter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Auf die Schutzwürdigkeit des Interesses der Beklagten ist dabei ohne Einfluss, dass § 176 Abs. 2 AO dem Steuerpflichtigen nach der jüngsten Rechtsprechung einiger Finanzgerichte ohnehin keinen Schutz gegen die Änderung von Umsatzsteuervoranmeldungen durch den Umsatzsteuerjahresbescheid bietet (FG Niedersachsen, Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; FG Hessen, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 1 V 1483/15; ebenso - in einkommenssteuerrechtlichem Kontext - FG Münster vom 18. Juni 2015 - 12 K 689/12 F).

    Das Gericht hat auch nicht prüfen, ob der Ausschluss der Anwendung von § 176 AO durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG verfassungswidrig ist, wie die Beklagte meint und auch das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Juni 2015 - 5 V 5026/15), das FG Münster (Beschluss vom 12. August 2015 - 15 V 2153/15 U) sowie das FG Niedersachsen (Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 16 V 132/15, 16 V 135/15) erwogen haben.

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Mit Urteil vom 22. August 2013 (Az. V R 37/10) stellte der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung - fest, dass die Umsatzsteuer auch bei der Erbringung von Bauleistungen vom Unternehmer geschuldet wird, wenn der Leistungsempfänger Bauträger ist.

    Die Beklagte hat die Umsatzsteuer entsprechend der damaligen Sach- und Rechtslage und in Erfüllung des Vertrages an die Finanzverwaltung bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH - V R 37/10 - Urteil vom 22. August 2013) gezahlt.

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Die falsche Vorstellung der Parteien vom Inhalt des § 13b UStG ändert nichts daran, dass sie die Abführung der Umsatzsteuer ausdrücklich geregelt haben (vgl. BGH Urteil vom 28. April 2004 - III ZR 351/04, NJW 2005, 2069, 2070).

    Aus Gründen der Prozessökonomie kann statt auf Vertragsanpassung sogleich auf die angepasste Leistung geklagt werden (BGH vom 28. April 2004 - III ZR 351/04, NJW 2005, 2069, 2070 f.; Finkenauer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 313 Rn. 83; Unberath, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01. August 2015, § 313 Rn. 86).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.06.2015 - 5 V 5026/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2009

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Das Gericht hat auch nicht prüfen, ob der Ausschluss der Anwendung von § 176 AO durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG verfassungswidrig ist, wie die Beklagte meint und auch das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Juni 2015 - 5 V 5026/15), das FG Münster (Beschluss vom 12. August 2015 - 15 V 2153/15 U) sowie das FG Niedersachsen (Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 16 V 132/15, 16 V 135/15) erwogen haben.
  • BFH, 23.04.2010 - V B 89/09

    Vertrauensschutz nach § 176 AO

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Der BFH hatte mit seinem Beschluss vom 23. April 2010 - V B 89/09 zwar entschieden, dass § 176 Abs. 2 AO nicht auf die Änderung des Bescheides über Umsatzsteuervoranmeldungen durch den Umsatzsteuerjahresbescheid Anwendung findet.
  • FG Münster, 18.06.2015 - 12 K 689/12

    Offener Rentenfonds als Steuerstundungsmodell im Sinne von §§ 20 Abs. 2b , 15b

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Auf die Schutzwürdigkeit des Interesses der Beklagten ist dabei ohne Einfluss, dass § 176 Abs. 2 AO dem Steuerpflichtigen nach der jüngsten Rechtsprechung einiger Finanzgerichte ohnehin keinen Schutz gegen die Änderung von Umsatzsteuervoranmeldungen durch den Umsatzsteuerjahresbescheid bietet (FG Niedersachsen, Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; FG Hessen, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 1 V 1483/15; ebenso - in einkommenssteuerrechtlichem Kontext - FG Münster vom 18. Juni 2015 - 12 K 689/12 F).
  • FG Münster, 12.08.2015 - 15 V 2153/15

    Vertrauensschutz für Bauleistende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Das Gericht hat auch nicht prüfen, ob der Ausschluss der Anwendung von § 176 AO durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG verfassungswidrig ist, wie die Beklagte meint und auch das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Juni 2015 - 5 V 5026/15), das FG Münster (Beschluss vom 12. August 2015 - 15 V 2153/15 U) sowie das FG Niedersachsen (Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 16 V 132/15, 16 V 135/15) erwogen haben.
  • FG Niedersachsen, 20.07.2015 - 16 V 132/15

    Bestehen ernsthafter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Das Gericht hat auch nicht prüfen, ob der Ausschluss der Anwendung von § 176 AO durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG verfassungswidrig ist, wie die Beklagte meint und auch das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Juni 2015 - 5 V 5026/15), das FG Münster (Beschluss vom 12. August 2015 - 15 V 2153/15 U) sowie das FG Niedersachsen (Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 16 V 132/15, 16 V 135/15) erwogen haben.
  • FG Hessen, 13.10.2015 - 1 V 1483/15

    Änderungsverbot nach § 176 AO bei Änderungen nach Vorliegen von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Auf die Schutzwürdigkeit des Interesses der Beklagten ist dabei ohne Einfluss, dass § 176 Abs. 2 AO dem Steuerpflichtigen nach der jüngsten Rechtsprechung einiger Finanzgerichte ohnehin keinen Schutz gegen die Änderung von Umsatzsteuervoranmeldungen durch den Umsatzsteuerjahresbescheid bietet (FG Niedersachsen, Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; FG Hessen, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 1 V 1483/15; ebenso - in einkommenssteuerrechtlichem Kontext - FG Münster vom 18. Juni 2015 - 12 K 689/12 F).
  • FG Niedersachsen, 20.07.2015 - 16 V 135/15

    Bestehen ernsthafter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2016 - 33 O 86/15
    Das Gericht hat auch nicht prüfen, ob der Ausschluss der Anwendung von § 176 AO durch § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG verfassungswidrig ist, wie die Beklagte meint und auch das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Juni 2015 - 5 V 5026/15), das FG Münster (Beschluss vom 12. August 2015 - 15 V 2153/15 U) sowie das FG Niedersachsen (Beschluss vom 03. Juli 2015 - 16 V 95/15; Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - 16 V 132/15, 16 V 135/15) erwogen haben.
  • Drs-Bund, 20.07.2015 - BT-Drs 18/5603
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

  • BFH, 16.07.2014 - II R 39/12

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Sonderfahrzeugen der Land- oder Forstwirtschaft

  • FG Düsseldorf, 31.08.2015 - 1 V 1486/15

    Bauträgerfälle: Kein Vertrauensschutz für Bauunternehmer

  • FG Köln, 01.09.2015 - 9 V 1376/15

    Kein vorläufiger Steuerrechtsschutz bei der Rückabwicklung des

  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 85/94

    Erfüllung von Verbindlichkeiten aus einer Grundschuld sowie von Darlehensschulden

  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Hieraus ergibt sich entgegen dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Februar 2016 - 33 O 86/15 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 720) kein schutzwürdiges Interesse am Bestand der Vereinbarung.
  • LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 16 O 325/15
    Hierbei schließt sich das erkennende Gericht unter Zugrundelegung der Umstände des vorliegende Einzelfalles insbesondere den rechtlichen Ausführungen des Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 05.02.2016 (Az. 33 O 86/15) an.

    Ein quasi abstraktes Überwiegen der Interessen des nach Änderung der Rechtsprechung Steuerpflichtigen in den von § 27 Abs. 19 UStG erfassten Fällen besteht schon wegen der am Einzelfall orientierten Regelung in § 313 BGB nicht (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.2016 - 33 O 86/15 m.w.V.).

    Bei Abwägung der konkreten Interessen im hiesigen Einzelfall ist hinsichtlich der Schutzwürdigkeit der Beklagten - wie auch in der insoweit vom Sachverhalt her gleichliegenden Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 05.02.2016 (Az. 33 O 86/15), auf die insoweit Bezug genommen wird - zu berücksichtigen, dass als die Beklagte im Februar 2014 aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 22.08.2013 (Az. V R 37/10) die Erstattung der von ihr verauslagten Umsatzsteuer beantragte, die Vorschrift des § 27 Abs. 19 UStG noch nicht in Kraft war.

    Dieses schutzwürdige Interesse der Beklagtenseite wird - wie auch in der insoweit vom Sachverhalt her gleichliegenden Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 05.02.2016 (Az. 33 O 86/15), auf die deshalb erneut Bezug genommen wird - nicht von den Interessen des Streitverkündeten überwogen.

    Die Abtretung führt insoweit bereits zum Erlöschen des Umsatzsteueranspruches gemäß § 47 AO (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.2016 - 33 O 86/15 mit Bezugnahme auf Schreiben des Bundesminister für Finanzen vom 31.07.2014).

    Die Interessen des Fiskus sind für die Beurteilung - des im Rahmen des hier im Verhältnis zwischen Streitverkündetem und Beklagter zu prüfenden § 313 BGB - ohne Belang (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.2016 - 33 O 86/15 m.w.V.).

    Vielmehr muss dieser die zwischen den Vertragsparteien bestehende zivilrechtliche Situation hinnehmen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.2016 - 33 O 86/15 m.w. Ausführungen).

  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

    Denn hieraus ergibt sich entgegen dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 05.02.2016 (LG Düsseldorf, Urteil vom 05. Februar 2016 - 33 O 86/15 - UR 2016, 720) keine schutzwürdige Position hinsichtlich des Bestandes der Vereinbarung.
  • LG Münster, 13.07.2017 - 24 S 2/16

    Zahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters auf den durch einen Bauträger an das

    Außerdem verweist die Beklagte auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 05.02.2016, Az. 33 O 86/15), in welcher ein Anspruch eines Bauunternehmers gegen einen Bauträger auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrages verneint wurde.

    Das Landgericht Düsseldorf (Urt. v. 05.02.2016, Az. 33 O 86/15) hat angesichts des Wortlautes der Parteiabreden die Vereinbarung nicht als auslegungsfähig dahingehend angesehen, dass ein Zahlungsanspruch des Unternehmers zu bejahen wäre.

  • FG Nürnberg, 30.01.2018 - 2 K 1351/17

    Abrechnungsbescheids

    Soweit ersichtlich, waren lediglich eine obergerichtliche Entscheidung (OLG Köln, Urteil vom 04.08.2016 7 U 177/15, NJW 2017, 677) und widersprüchliche erstinstanzliche Entscheidungen ergangen (für einen Nachzahlungsanspruch LG Köln, Urteil vom 30.10.2015, 7 O 103/15, juris; dagegen LG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2016 33 O 86/15, UR 2016, 720).

    Auch im Schrifttum war umstritten, ob Nachzahlungsansprüche bestanden (vgl. die Nachweise bei LG Düsseldorf, Urteil in UR 2016, 720).

  • OLG Braunschweig, 08.03.2018 - 8 U 80/17

    Pflicht des Auftraggebers zur Nachzahlung von Umsatzsteuer aus Werkverträgen

    Während das LG Düsseldorf im Urteil vom 05.02.2016 (33 O 86/15) einen solchen Anspruch verneine, bejahe das OLG Köln (Urteil vom 04.08.0216 - 7 U 177/15 -, NJW 2017, 677) in einer vergleichbaren Konstellation einen weiteren Vergütungsanspruch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung.
  • FG Köln, 29.09.2016 - 10 K 2772/15

    Umsatzsteuerlicher Umfang des Anspruch eines Bauträgers auf Verrechnungsstundung

    Ob der Beklagte überhaupt nach § 27 Abs. 19 UStG Gegenansprüche gegenüber der Klägerin hat (kritisch hierzu LG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.2016 - 33 O 86/15, juris), kann der Senat offenlassen, da die Klägerin insoweit ihr Klagebegehren eingeschränkt hat.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 K 5261/15

    Umsatzsteuer 2009

    Insoweit sei auf die Entscheidung des Landgerichts -LG- Düsseldorf vom 5. Februar 2016 (Az. 33 O 86/15) zu verweisen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 5 K 5261/15

    Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber einem Unternehmer

    Der Kläger verweist insoweit auf die Entscheidung des Landgerichts C... vom 05.02.2016 ( 33 O 86/15).
  • AG Gummersbach, 07.11.2017 - 15 C 96/17

    Zytostatika, Umsatzsteuer, Rückforderung, ergänzende Vertragsauslegung,

    Für einen Umsatzsteuererstattungsanspruch müsste nach den Grundsätzen obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, die Klägerin darlegen und beweisen, dass die Vertragsparteien irrtümlicherweise übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass ein zwischen ihnen getätigter Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist (OLG Köln Urt. v. 4.8.2016 - 7 U 177/15 , BeckRS 2016, 16272; LG Düsseldorf v. 5.2.2016 - 33 O 86/15, BeckRS 2016, 4582).
  • LG Mönchengladbach, 07.05.2018 - 1 O 215/17

    Zytostatika, Umsatzsteuer, Netto-/Bruttoentgeltvereinbarung

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